Sparkassenraub Gelsenkirchen

Kanzlei Kuhlmann wurde von zahlreichen Mandanten beauftragt, rechtliche Schritte gegen die Sparkasse einzuleiten. Unsere Kanzlei ist auf die Begleitung groß angelegter Verfahren mit vielen hundert Beteiligten (RAG, Kokerei Bottrop etc.) spezialisiert. Dabei ist es besonders wichtig, mit möglichst allen zusammen einheitlich vorzugehen, denn dies hat zahlreiche taktische Vorteile. Eine gute Einigung ist nur möglich, wenn damit alle Verfahren erledigt werden. Der verhandlungstaktische Vorteil liegt auch auf der Hand. Zudem können teure Fach- und ggf. Rechtsgutachten ergänzend beauftragt werden, die wenige oder gar einzelne sich nicht leisten könnten. Genau solche Gutachten, die in der Regel auch von keiner Rechtsschutzversicherung übernommen werden, können aber kriegsentscheidend sein, um der Bank Sorgfaltspflichtverletzungen nachweisen zu können. Wir bekommen permanent weitere Anfragen und haben uns daher entschieden, mit der Sparkasse den Konflikt aufzunehmen. Um die strategischen Möglichkeiten zu prüfen, müssen wir zunächst wissen, wie viele Mandanten sich zusammenfinden und gemeinsam mit uns ihre Ansprüche geltend machen Interessierte können sich an unsere Kanzlei wenden und erhalten unverbindlich einen Fragebogen. Dieser Fragebogen ist noch kein Mandat, sondern nur das Bekunden ggf. mitmachen zu wollen. Sobald wir wissen, wie viele es werden, können wir uns strategisch positionieren. Die Mandanten erhalten dann einen weiteren Fragebogen mit Vollmacht, der erst ein Mandat begründet. Bis dahin bereiten wir das Vorgehen vor und klären unter anderem alles mit der Rechtsschutzversicherung.

Betroffenen raten wir bereits jetzt, Dokumente zu sichern, mit denen belegt werden kann, was in den Schließfächern verwahrt worden ist. Hilfreich sind Dokumente über den Erwerb und Besitz der entwendeten Gegenstände, insbesondere

– Kauf- und Zahlungsbelege,
– Rechnungen und Urkunden und falls existent, notariell beglaubigte Inventare,
– Fotoaufnahmen

Laut Sparkasse ist der Inhalt der Schließfächer bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert. Das schließt aber nicht aus, dass die Sparkasse selbst haftet. Juristisch haften Banken dann, wenn ihnen Verstöße gegen Sicherungspflichten, dem sogenannten Gebot der tresormäßigen Sicherung, nachgewiesen werden können. Dies beurteilen unsere Sachverständige zum einen nach „Branchenstandards“, wie sie etwa vom Fachverband VdS Schadenverhütung GmbH festgelegt werden und zum anderen nach der „Branchenüblichkeit“, also danach, was Banken tatsächlich in der Praxis umsetzen. Es müsste nachgewiesen werden, dass die Sparkasse niedrigere Sicherheitsmaßnahmen anwandte als andere Institute üblicherweise. Nach unseren Informationen gab es im Tresorraum nicht einmal einen Einbruchsbewegungs- oder Erschütterungsmelder und auch auf den Feueralarm aus dem Tresorraum wurde nicht reagiert. Dies spricht für Verstöße gegen Sorgfaltspflichten. Und hier kommen in der Regel unsere Gutachter, die bei vielen Mandaten unproblematisch finanzierbar sind, ins Spiel. Gemessen an den bekannten Umständen erscheint eine Haftung der Sparkasse bereits jetzt sehr gut möglich. Es ist aber wichtig, jetzt keine Fehler zu machen.

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