Begriffe wie „Massenklage“ oder – wie es in diversen Presseberichten auch oft heißt – „Sammelklage“ stehen nicht für Musterfeststellungsklage oder Sammelklagen, wie sie aus den USA bekannt sind. Die Medien und wir, wenn wir das so wiedergeben, meinen damit nur eine Masse an Klägern. Jeder Kläger führt ein individuelles Verfahren, das seine besondere Situation berücksichtigt. Die Klagen haben aber denselben Hintergrund. Dennoch können gemeinsam Experten (z. B. Sachverständige, Mediziner, externe Juristen) beauftragt, die Medien eingeschaltet  und viele andere Maßnahmen so ermöglicht werden. So haben wir z. B. Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard) oder ehemaligen Verfassungsrichtern für ganz spezielle Fragestellungen in Auftrag gegeben. Auch können sich etwa die beauftragten Rechtsanwälte viel intensiver mit der oft sehr speziellen Materie befassen und wir können unsere Kontakte zur Politik nutzen. So haben wir z.B. für gekündigte Bergleute nach einem persönlichen Treffen mit Arbeitsminister NRW Laumann mit der Agentur für Arbeit in der Stadthalle in Datteln eine Jobbörse organisiert. Dort konnten sich die Bergleute auch arbeitslos melden, was normalerweise nur im Hause der Bundesagentur möglich ist. Häufig terminieren die Gerichte auch zahlreiche Verfahren zusammen, was ebenfalls vorteilhaft ist. Rechtlich gesehen führt natürlich jeder sein eigenes Verfahren, kann aber die Vorteile der Gruppe in Anspruch nehmen.

Aktuelle Verfahren:

  • Kündigungsschutzverfahren gegen die RAG
  • Kokerei in Bottrop
  • Rechte aus betrieblicher Altersvorsorge Kohledeputat
  • Stichtagsbetroffene Abfindungen statt Kohledeputat
  • Abfindung der Energiebeihilfeansprüche des Steinkohlenbergbaues
  • Entfristungsverfahren anlässlich des Tarifvertrages Steinkohlenbergbau
  • Dillenburg

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