Das Verwaltungsrecht regelt die Rechte staatlicher Verwaltungsorgane und Behörden. Hier helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen und bei der Überprüfung von Verwaltungsakten. Neben dem Beamtenrecht unterstützen wir Sie beispielsweise im Schulrecht, Baurecht und begleiten Verwaltungsverfahren. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt hierbei auch im Verfassungsrecht. So kommt es häufig, insbesondere in Massenverfahren, dazu, dass sämtliche Urteile der ordentlichen Gerichte einer abschließenden Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten müssen. Hierzu sind die besonderen Kenntnisse des Verfassungsrechtes von Bedeutung.

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