Das Arbeitsrecht stellt einen Schwerpunkt der Kanzlei dar.

Bewusst haben wir uns dafür entschieden, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu vertreten, damit man die Sichtweise des jeweils Anderen nicht aus den Augen verliert. Wir beraten und vertreten im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts, also von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis hin zur Durchsetzung von Zeugnisansprüchen. Dabei decken wir auch speziellere Bereiche des Arbeitsrechts, wie das Recht der betrieblichen Altersvorsorge, das öffentliche Dienstrecht und das Beamtenrecht, ab. Auch in angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Handels- und Gesellschaftsrecht (z. B. Anstellungsverträge für Geschäftsführer oder Provisionsansprüche von Handelsvertretern), oder dem Sozialrecht (Krankengeld, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit, Berufserkrankungen) sind wir tätig. Auf Arbeitgeberseite vertreten wir in der Regel dauerhaft Unternehmen aller Größenordnungen. Auf Arbeitnehmerseite vertreten wir Arbeitnehmer aus allen Bereichen und Branchen und aller Berufsgruppen (gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und leitende Angestellte).

Detaillierte Infos zu den Themen:

Massenverfahren

 

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