Mietrecht

Wir beraten und vertreten Sie gern, als Mieter und als Vermieter, sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerbemietrecht.

Zu den Schwerpunkten des Mietrechts gehören folgende Rechtsangelegenheiten:

  • Mietvertragsgestaltung
  • Mietinkasso: ausstehende Mieten, Nebenkosten oder Kautionszahlungen
  • Kündigungen/fristlose Kündigung/ordentliche Kündigung
  • Eigenbedarfskündigung
  • Räumungsklagen / Zwangsräumungen
  • Mängelrechte/Schadensersatzforderungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Nebenkosten- sowie Heizkostenabrechnungen 
  • Mieterhöhungen/Mietminderungen/Kaution
  • Untervermietungen

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Beziehungen von Wohnungseigentümern miteinander und gegenüber sonstigen Dritten, wie z.B. Verwaltungen. 

Hier vertreten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer;
  • Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander;
  • Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern; 
  • Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen Wohnungseigentümer richten
  • Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist.

Gerne können Sie uns aber auch bei allen anderen mietrechtlichen Fragen kontaktieren.

Rufen Sie uns an unter 02363 73598-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.