Das Vertragsrecht regelt geschäftliche Beziehungen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Privatleuten (Verbrauchern). Aufgabe des Anwalts im Vertragsrecht ist die Minimierung der Risiken unter bestmöglichem Erhalt der Chancen.

 

Leistungen in diesem Bereich

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeits-, Bau,- Kauf-, Immobilienkauf- und Mietverträgen usw.
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Begleitung von Unternehmen und Privatpersonen in allen vertraglichen Angelegenheiten.
  • Verhandlung von Verträgen, z.B. Firmentarifverträgen.

 

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