Wir beraten und vertreten Sie auch im Handels- und Gesellschaftsrecht. Im handelsrechtlichen Verkehr sind viele rechtliche Besonderheiten zu beachten. Hier unterstützen wir Sie bereits bei der Vertragsgestaltung.

Der Gesetzgeber gibt verschiede Formen vor, in denen ein Unternehmen betrieben werden kann, etwa als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als Gesellschaft mit  beschränkter Haftung (GmbH) oder als Aktiengesellschaft (AG) bzw. als Einzelunternehmen. Bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens und der Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Von der Verteilung der  Geschäftsanteile, über die Form der Geschäftsführung und die  Vertretung des Unternehmens bis hin zur Gewinnverteilung müssen viele Dinge geregelt werden. Dabei ist umfassender und professioneller Rat notwendig. Schon kleine Fehler bei der Abfassung des Gesellschaftsvertrages können ungeahnte Folgen haben. Dies kann für Ihr Unternehmen Konflikte unter den Gesellschaftern nach sich ziehen oder erhöhte Steuerlasten mit sich bringen.

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Ihre spezifischen Anforderungen an Rechtsform und Gesellschaftsvertrag. Hierbei arbeiten wir bei Bedarf mit Steuerberatern zusammen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen umgesetzt werden. Sollte es zu Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Mitgesellschaftern kommen, helfen wir Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Sollte es einmal nicht möglich sein, diese Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, vertreten wir Sie auch vor den zuständigen Gerichten. Sollten Sie sich als Gesellschafter eines Unternehmens zum Ausschluss einzelner Gesellschafter entschließen, beraten wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Entscheidung.

Wenn Sie einen Zusammenschluss mit anderen Unternehmen planen, Ihre bestehenden Gesellschaftsverträge ändern wollen oder neue Gesellschafter aufnehmen wollen, unterstützen wir Sie ebenfalls. 

   Leistungen in diesem Bereich

  • Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
  • Rechtswahl bei der Gesellschaftsgründung
  • Gestaltung, Ausarbeitung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Haftungsfragen in der Gründungsphase
  • Anstellungsverträge für Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter
  • Einrichtung von Beiräten und Aufsichtsräten
  • Erstellung von Geschäftsordnungen
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Beiräten/Aufsichtsräten und Gesellschaftern
  • Vorbereitung und beratende Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Fragen der Wirksamkeit von Beschlüssen, einstweiliger Rechtsschutz und Anfechtungsklagen
  • Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritt
  • Fragen der Organhaftung
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Veräußerung und Kauf von Unternehmen als Asset- oder Share-Deal
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Liquidation und Auseinandersetzung
  • Unternehmensnachfolgeregelungen

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