Neue Klagen gegen die RAG – Abfindung für Hausbrand / Energiebeihilfe / Kohledeputat

Auch dieses Jahr zahlt die RAG einige Abfindungen aus. Der Abfindungsbetrag ist allerdings bei allen Betroffenen zu niedrig. Alle die nach dem 01.07.1982 bei der RAG angefangen haben, sollen nichts bekommen. Die verweigerte Zahlung und die Kürzung der Abfindung erfolgen, wie jedes Jahr, zu Unrecht. Wir haben bereits zahlreiche Mandantenanfragen erhalten und werden auch dieses Jahr wieder eine Klagewelle gegen die RAG starten.

In den letzten Tagen hat die RAG zahlreichen ehemaligen Bergleuten, die im vergangenen Jahr in Rente gegangen sind, Schreiben zugeschickt, aus denen sich ergibt, dass der Energiebeihilfeanspruch abgefunden wird. Nicht berücksichtigt wird hierbei allerdings, dass nach der Rechtsprechung aller mit den Sachen befassten Landesarbeitsgerichte, die Abfindungen um rund 10 % höher sein müssen, als die tariflichen Abfindungen, die gezahlt werden. Zudem sollen Diejenigen, die nach dem Stichtag 01.07.1982 bei der RAG angefangen haben, gar keine Abfindung erhalten (Jahrgangsbetroffene). Auch diese Personengruppe hat aber nach der Rechtsprechung Anspruch auf eine zumindest anteilige Abfindung. Zahlreiche Bergleute haben sich bereits bei der RAG erkundigt und es wurde mitgeteilt, dass lediglich Diejenigen, die eine Klage erheben, die zusätzlichen 10 % erhalten und auch die Jahrgangsbetroffenen eine Abfindung nur erhalten, wenn sie klagen. In der Vergangenheit wurde die IGBCE von zahlreichen Arbeitnehmern dazu aufgefordert, den Tarifvertrag der Rechtsprechung anzupassen. Dies verweigert die Gewerkschaft aber bis zum heutigen Tage und die RAG zahlt nur, wenn geklagt wird.

Insgesamt sind, wie wir anlässlich einer parlamentarischen Anfrage wissen, rund 127.000 Bergleute betroffen. Zusätzlich dürfte es rund 10.000 Jahrgangsbetroffene geben.

Daher dürfte es sich also um rund 80 Millionen € handeln, die die RAG sich ersparen will. Offenbar spekuliert die Gewerkschaft IGBCE und die RAG darauf, dass es wenige Klagen geben wird. Ob diese Taktik aufgeht, ist allerdings mehr als fraglich.

Wir gehen davon aus, dass aufgrund der neuen Schreiben, die den Arbeitnehmern seit letzter Woche zugestellt werden, hunderte neue Klage hinzukommen werden. Das Arbeitsgericht Essen, das neuerdings ausschließlich für die Klagen zuständig ist, stellt sich bereits auf neue Klagewellen ein.