Am Wochenende stimmen wir uns mit unserem Sachverständigen ab (einer der Führenden und der Renommiertesten). Dieser hat bereits starke Indizien für Sicherheitsmängel und ist an vielen Verfahren beteiligt gewesen. Die Indizien werden bei Gericht vorgetragen. Damit ist die Sparkasse verpflichtet, sich zu rechtfertigen und kann nach Vorlage der amtlichen Ermittlungsakte sich nichts mehr zurechtlegen. Während des ganzen Prozesses wird er unsere Mandanten auf unsere Kosten begleiten. Damit haben unsere Mandanten einen riesigen Vorteil, der uns zum Erfolg verhelfen kann. Und mit dem Gutachten werden wir viel einfacher eine Zusage der Rechtsschutzversicherung bekommen, die natürlich als Erstes fragt, wie wir Fahrlässigkeit der Bank beweisen wollen. Wir legen dann das Gutachten vor. Damit dürfte dieser Punkt erledigt sein. Unser Gutachter arbeitet gerade an einer sehr wichtigen Studie zu branchenüblichen Sicherheitsvorkehrungen. Das wird uns auch helfen. Während andere sich weiter im Kreis drehen und einen Fehler nach dem anderen machen, während die Sparkasse ihre Mauern und Verteidigungslinien höher zieht, haben wir seit dem Vorfall die Arbeit aufgenommen und bereiten uns optimal auf dieses Verfahren vor. Die besonderen Spielregeln eines Massenverfahrens kennen wir.
Noch heute nehme ich Kontakt zum Innenminister auf und gehe davon aus, dass ich mich kurzfristig mit ihm zusammensetzen werde. Gute Kontakte in die Ministerien habe ich noch aus den Verfahren des Bergbaus.
Um uns jetzt weiter organisieren zu können und die nächsten konkreten Schritte zu planen, können wir die Liste für Interessierte nur noch bis zum angekündigten Termin offenlassen. Heute verschicken wir an alle Mandanten, die von uns noch nichts bekommen haben, ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen. Anfang nächster Woche verschicken wir ein weiteres Schreiben. Unser Team prüft bereits alle eingereicht Inventarlisten, hat bereits alle Rechtsschutzversicherungen angeschrieben und beantwortet bereits die zahlreichen Rückfragen der Rechtsschutzversicherungen. Vor allem wollen die meistern das Gutachten sehen, da es sonst keine Zusage gibt. Wir wollen, da ein Verfahren lange dauern kann, nicht Jahre auf die Ermittlungsakte warten. Diese bekommt der Anwalt erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Das kann Jahre dauern und der Prozess auch. Dann dürften Ansprüche ggf. verjährt sein und unsere Mandanten wollen möglichst schnell entschädigt werden. Wir werden daher jetzt tätig, denn nur so können zeitnah und professionell mögliche Ansprüche durchgesetzt werden.
Wie komme ich auf die Liste und sicher mir meinen Platz (völlig unverbindlich)?
Einfach das Kontaktformular online ausfüllen und fertig!
