Update zu Hausbrandleistungen der RAG – Höhere Abfindungen für Kläger

In den letzten Tagen hat die RAG zahlreichen ehemaligen Bergleuten, die im vergangenen Jahr in Rente gegangen sind, Schreiben zugeschickt, aus denen sich ergibt, dass der Energiebeihilfeanspruch abgefunden wird. Nicht berücksichtigt wird hierbei allerdings, dass nach der Rechtsprechung aller mit den Sachen befassten Landesarbeitsgerichte, die Abfindungen um rund 10 % höher sein müssen, als die tariflichen Abfindungen, die gezahlt werden. Zudem sollen Diejenigen, die nach dem Stichtag 01.07.1982 bei der RAG angefangen haben, gar keine Abfindung erhalten (Jahrgangsbetroffene). Auch diese Personengruppe hat aber nach der Rechtsprechung Anspruch auf eine zumindest anteilige Abfindung. Zahlreiche Bergleute haben sich bereits bei der RAG erkundigt und es wurde mitgeteilt, dass lediglich Diejenigen, die eine Klage erheben, die zusätzlichen 10 % erhalten und auch die Jahrgangsbetroffenen eine Abfindung nur erhalten, wenn sie klagen. In der Vergangenheit wurde die IGBCE von zahlreichen Arbeitnehmern dazu aufgefordert, den Tarifvertrag der Rechtsprechung anzupassen. Dies verweigert die Gewerkschaft aber bis zum heutigen Tage und die RAG zahlt nur, wenn geklagt wird.

Insgesamt sind, wie wir anlässlich einer parlamentarischen Anfrage wissen, rund 127.000 Bergleute betroffen. Zusätzlich dürfte es rund 10.000 Jahrgangsbetroffene geben.

Daher dürfte es sich also um rund 80 Millionen € handeln, die die RAG sich ersparen will. Offenbar spekuliert die Gewerkschaft IGBCE und die RAG darauf, dass es wenige Klagen geben wird. Ob diese Taktik aufgeht, ist allerdings mehr als fraglich.

Wir gehen davon aus, dass aufgrund der neuen Schreiben, die den Arbeitnehmern seit gestern zugestellt werden, hunderte neue Klage hinzukommen werden. Das Arbeitsgericht Rheine (zuständig für die Zeche Ibbenbüren) und das Arbeitsgericht Essen (zuständig für die Zechen aus dem Ruhrgebiet und dem Saarland) stellen sich jedenfalls auf enorme Klagewellen ein.

 

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