Kündigungen Nicht-APG-Berechtigte

Für besonderes Aufsehen haben die Kündigungsschutzverfahren der Bergleute des Steinkohlenbergbaus gesorgt. Die RAG hat trotz des Versprechens, dass „kein Bergmann ins Bergfreie“ fällt, also gekündigt wird, betriebsbedingte Kündigungen zum 31.12.2019 ausgesprochen. Hintergrund ist die Stilllegung des Deutschen Steinkohlenbergbaus zum 31.12.2018. Die RAG hatte wenige der 140 betroffenen Bergleute in andere Jobs vermittelt, eine Transfergesellschaft ins Leben gerufen und Abfindungsprogramme gestartet. Die Angebote waren für die gekündigten Bergleute allerdings nicht attraktiv. Die seit vielen Jahrzehnten im Bergbau tätigen Mitarbeiter fürchten, dass sie in anderen Industriezweigen keine oder nur eine Beschäftigung zu sehr schlechten Arbeitsbedingungen erhalten und die Abfindungen daher sehr schnell aufgebraucht sein werden. Zudem wird kritisiert, dass zahlreiche Leiharbeitnehmer auch für typische Bergmannstätigkeiten und Drittfirmen zum Einsatz kommen. Die RAG hat in den vergangenen Jahrzehnten in herausragender Art und Weise sämtliche Arbeitnehmer sozialverträglich abgebaut. Ältere Arbeitnehmer konnten über Anpassungsgeldmaßnahmen ausscheiden, jüngere Bergleute wurden solange auf anderen Bergwerken oder mit Abwicklungsarbeiten bzw. in der Wasserhaltung oder den Ewigkeitsarbeiten beschäftigt, bis sie Rentenleistungen in Anspruch nehmen konnten („der letzte Bergmann macht das Licht aus“). Warum das bei den letzten 140 Bergleuten nicht möglich sein soll, ist unseren Mandanten nicht vermittelbar. Sie haben fest an das Versprechen der RAG und der Politik geglaubt, dass sie nicht ins Bergfreie fallen, also sozial abgesichert sind oder anstatt Leiharbeitnehmern und Mitarbeitern von Drittfirmen weiterbeschäftigt werden. Im Auftrag unserer Mandanten sind wir rechtlich gegen die Kündigungen vorgegangen und haben unsere Mandanten auch juristisch und organisatorisch unterstützt. Im Rahmen von Massenverfahren sind wir nicht nur juristisch tätig, sondern versuchen, die Interessen unserer Mandanten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. So hat Rechtsanwalt Kuhlmann politische Kontakte genutzt und beispielsweise Gespräche mit mehreren Abgeordneten des Landtages von Nordrhein-Westfalen und einigen Bundestagsabgeordneten geführt. Zudem ist er mit dem Bundespräsidialamt und dem Bundeskanzleramt in Kontakt getreten. Mit den Bischöfen von Münster und Essen besteht ebenfalls Kontakt. Auch mit Hannelore Kraft (SPD) hat Rechtsanwalt Kuhlmann ein persönliches Telefongespräch geführt. Die Ministerpräsidentin von NRW a.D. ist jetzt im Aufsichtsrat der RAG AG. Ein persönliches Treffen organisierte Rechtsanwalt Kuhlmann mit dem Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, Herrn Karl-Josef Laumann (CDU). Der Minister versprach Herrn Kuhlmann, sich persönlich um die Bergleute zu kümmern. Es folgte daraufhin eine von unserer Kanzlei gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit organisierte Job-Börse in der Stadthalle in Datteln. Die Verfahren gegen die RAG haben enorme mediale Aufmerksamkeit nach sich gezogen. Auch ein von uns in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des renommierten Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Gregor Thüsing bestätigte unsere Auffassung hinsichtlich der Unwirksamkeit der Kündigungen. 

Juristisch hatten wir in allen Verfahren Erfolg. Das Arbeitsgericht in Gelsenkirchen, dort alle Kammern, hat entschieden, dass die Kündigungen unwirksam sind. Der Gesamtbetriebsrat hätte beteiligt werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, musste die Sozialauswahl überprüft werden. Da die RAG keine Sozialauswahl durchgeführt hat, gleichzeitig aber rund 170 Arbeitnehmern nicht gekündigt hat, sind die Kündigungen unwirksam. Die RAG legte in allen Fällen Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamm ein. Soweit Entscheidungen bislang ergingen, wurde die erste Instanz bestätigt. Die Kündigungen wurden auch dort für unwirksam erklärt. Zudem haben das Arbeitsgericht Essen und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entsprechend entschieden. Die RAG legte, weil die Landesarbeitsgerichte die Revision nicht zuließen, Nichtzulassungsbeschwerde ein. Über die Nichtzulassungsbeschwerde wird in den nächsten Wochen entschieden. Wir rechnen nicht damit, dass die Beschwerden der RAG Erfolgsaussichten haben. 

Wir hoffen, dass die Parteien am Ende zusammenfinden werden, damit die sozialverträgliche Beendigung des Deutschen Steinkohlenbergbaus eine Erfolgsgeschichte bleibt und nicht 140 Bergleute – entgegen aller Versprechungen – ins Bergfreie fallen.

Kündigungen APG-Berechtigter

Auch APG-berechtigte Arbeitnehmer lassen sich von uns beraten und vertreten. Uns werden Fälle geschildert, bei denen Arbeitnehmer sich gezwungen fühlen, das Unternehmen zu verlassen. Teilweise gibt es Kündigungen in die APG, uns sind aber auch Fälle bekannt, bei denen die Inanspruchnahme von APG nicht mehr möglich ist und, mangels APG, auch keine KAL-Leistungen (Knappschaftsausgleichsleistungen) möglich sind, die Voraussetzungen für die Altersrente aber noch nicht vorliegen.
Auch in solchen Fällen prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozessverfahrens, die in der Regel recht gut sind. Häufig kommt es in diesem Zusammenhang auch zu Rentenabschlägen.