Friseurkette Klier Hair Group schließt Abfindungsvergleich um das Fünffache

Friseurkette Klier Hair Group schließt mit einer von uns vertretenen Mitarbeiterin nach anfänglichem Widerstand vor dem Arbeitsgericht Herne einen Abfindungsvergleich, der das Angebot der Gegenseite verfünffachte!

Klier Hair Group, in dritter Generation familiengeführt, vereint unterschiedliche Friseur- und Shopkonzepte unter ihrem Dach. Dazu zählen neben der Marke Klier auch die Labels Super Cut, Hair Express, essanelle, Styleboxx, Cosmo und Beautyhairshop. Mit gut 1.350 Salons und 130 Shops erwirtschaftete die Gruppe im Jahr 2018 einen Umsatz von rund 311 Millionen Euro und verbuchte zum Jahresende ein Eigenkapital von 26 Millionen Euro.

Dennoch wurde vor dem Arbeitsgericht die Auffassung vertreten, dass jeder einzelne Salon ein eigener Betrieb sei und damit als Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar wäre. Nachdem wir diese Auffassung widerlegen konnten, waren die Anwälte von Klier plötzlich doch bereit, die von unserer Mandantin, die seit 1994 dort tätig war, geforderte Abfindung zu bezahlen. Daher kam es zu keinem Urteil mehr, sondern zum Abschluss eines Vergleiches.