Neue Tarifverträge im Steinkohlenbergbau – Komplette Streichung der Energiebeihilfe

Neue Tarifverträge im Steinkohlenbergbau
Komplette Streichung der Energiebeihilfe

Im Steinkohlenbergbau gelten für die Nachbergbauzeit mit Wirkung ab dem 31.12.2021 zahlreiche neue Tarifverträge. Die bisherigen Tarifverträge, insbesondere auch der Tarifvertrag für den rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau als auch die Tarifverträge des Steinkohlenbergbaus Saarland und Ibbenbüren wurden aufgehoben. Der Branchenverband Steinkohle- und Nachbergbau e.V. hat mit der Gewerkschaft IG BCE nahezu die gesamten Arbeitsbedingungen neu geregelt. Zahlreiche Änderungen werden in Kraft treten. Viele Arbeitnehmer sind wegen der bevorstehenden Änderungen der Arbeitsbedingungen bereits an uns herangetreten, um sich entsprechend beraten zu lassen und vor allem, um überhaupt in Erfahrung zu bringen, was auf Sie zukommt. Uns liegen alle Tarifverträge, die geändert wurden, vor, insbesondere Folgende:

– Tarifvertrag
Steinkohle Nachbergbau
über die Aufhebung der Tarifverträge
des rheinisch-westfälischen, saarländischen
und Ibbenbürener Steinkohlenbergbaus
(deutscher Steinkohlenbergbau)

– Manteltarifvertrag
Steinkohle Nachbergbau
gültig ab 01.01.2022

– Entgelttarifvertrag
Steinkohle Nachbergbau
gültig ab 01.01.2022

– Tarifvertrag
Steinkohle Nachbergbau
Zeitwertkonten
gültig ab 01.01.2022

– Protokollarische Erklärung
Steinkohle Nachbergbau
über den Entfall des Anspruchs auf Energiebeihilfe
für aktive Arbeiter und Angestellte

– Änderungstarifvertrag
zum Tarifvertrag über Langzeitkonten
im deutschen Steinkohlenbergbau
in der ab 01.04.2015 gültigen Fassung

– Tarifvertrag
Steinkohle Nachbergbau
mitteleuropäische Sommerzeit
gültig ab 01.01.2022

– Einführungs- und Übergangstarifvertrag
zum Tarifwerk
Steinkohle Nachbergbau

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