Klage gegen Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster erhoben

Die AGR will am Standort Emscherburch rund 4,6 Mio. Kubikmeter bzw. 5,9 Mio. Tonnen zusätzliche Deponiekapazität der Klassen I, II und III schaffen. Hierzu soll die ZDE im Nordbereich der Deponie erweitert und in anderen Teilbereichen erhöht werden. Dies ist Teil des Planfeststellungsbeschlusses.

Aufgrund unserer bisherigen Erfolge in von uns geführten Großverfahren z.B. gegen die RAG Aktiengesellschaft und die Kokerei Bottrop wurden wir nunmehr, aufgrund unserer Kenntnis im Umweltrecht, insbesondere im zivilrechtlichen Umweltrecht (zivilrechtliche Abwehransprüche gegen Unternehmen), kurzfristig damit beauftragt, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 15.09.2021 zu erheben. Wir haben die Klage heute beim Oberverwaltungsgericht in Münster elektronisch eingereicht, sodass die Klage morgen den Richtern vorgelegt werden wird. Die Klage muss jetzt binnen zehn Wochen begründet werden. Wir werden voraussichtlich sowohl formelle, insbesondere aber materielle Rügen erheben.

Wir sind, trotz der erst kurzfristigen Mandatierung, nach erster Einschätzung zuversichtlich, dass die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster Aussicht auf Erfolg hat. Nach den uns vorliegenden Informationen existiert unter dem Altbereich keine Basisabdichtung, die allerdings seit dem Jahr 2009 zwingend erforderlich wäre. Daher hätte nach unserer Auffassung die Deponie bereits im Jahr 2009 geschlossen werden müssen. Stattdessen soll nun dieser Bereich weiter aufgeschüttet werden. Insbesondere dieser Aspekt erscheint uns sehr zweifelhaft. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wohl kein Quecksilberaustrag gemessen. Wir haben zudem Anhaltspunkte dafür, dass gutachterliche Stellungnahmen der Betreiberin unzutreffend, wenn nicht sogar geschönt worden sind. Wir gehen auch davon aus, dass Vorgaben des EU-Rechts verletzt worden sind.

Darüber hinaus werden wir zivilrechtliche Abwehransprüche geltend machen. Selbst wenn nämlich der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig sein sollte, können unzumutbare Belastungen und Belästigungen der Anwohner mit dem Betrieb der erweiterten Zentraldeponie einhergehen, sodass sich der Betreiber auf eine Klagewelle ungeahnten Ausmaßes einstellen können wird. Unsere Mandanten sind fest entschlossen, alle juristische Möglichkeiten auszuschöpfen. Hierbei werden wir unsere Mandanten nachhaltig unterstützen. Es ist damit zu rechnen, dass die Immobilien, nicht nur der direkt angrenzenden Anwohner, sondern zahlreicher Anwohner im Umfeld der Deponie, massiv an Wert verlieren werden. Welche konkreten gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind, wird von unseren Umweltmedizinern noch zu ermitteln sein. Wir unterstützen unsere Mandanten schon im Vorfeld der sich anbahnenden Verfahren bei der Beweissicherung. Die Erfahrungen in Verfahren, die wir bereits gegen Kokereien und Bergbaubetreibern im Zusammenhang mit Umweltauswirkungen erworben haben, sind uns hier sehr nützlich. Wir haben ein enges Netzwerk bestehend aus Wissenschaftlern, Laboren, Sachverständigen und Umweltmedizinern, die uns hier mit Rat und Tat zur Seite stehen werden. Geplant ist, in alle Windrichtungen großräumig um die Deponie, Messstationen zu errichten. Die von unseren Gutachtern gesammelten Erkenntnisse können sodann auch im Rahmen von zahlreich zu erwartenden Zivilverfahren und Beweissicherungsverfahren verwertet werden. Zudem werden wir uns eng mit der Bürgerinitiative „Uns stinkt´s“ austauschen. Die Bürgerinitiative hatte bereits zahlreiche Einwendungen gegen die Planungen erhoben, die wir auch im Rahmen des Klageverfahrens auswerten werden. Der frühere Sprecher der Bürgerinitiative Dipl.Ing. Heinz-Peter Jäckel hatte umfangreiche Unterlagen, wie technische Aufzeichnungen, Pläne, Auswertungen und Analysen zusammengestellt, die uns nach seinem plötzlichen Tod zur Verfügung gestellt wurden.

Nachdem bekannt geworden ist, dass wir das Mandat angenommen haben, haben wir binnen eines Tages rund 100 Anfragen potenzieller Mitstreiter erhalten. Die Betreiberin der Deponie wird sich also nicht nur mit der verwaltungsgerichtlichen Klage, sondern mit zahlreichen Zivilklagen auseinander zu setzen haben. Ihre Standortwahl sollte die Betreiberin also nochmal gründlich überdenken.