Das Anpassungsgeld ist eine staatliche Leistung, mit der die Folgen der Beendigung des Bergbaus, insbesondere des Steinkohlenbergbaus, abgemildert werden sollen. Zuständig sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Zuwendungsvoraussetzungen sind in der Regel in Anpassungsgeldrichtlinien festgelegt. Daneben gibt es auch gesetzliche Regelungen, wie das Steinkohlenfinanzierungsgesetz (SteinkohleFinG). Für einige Arbeitgeber – auch aus dem Bereich des Braunkohlenbergbaus – stellt sich die Frage, ob sie ein förderfähiges Unternehmen sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie ist, da es sich um Haushaltsmittel handelt, häufig sehr restriktiv. Ob dies immer rechtmäßig ist, bedarf einer sorgsamen Prüfung. Auch viele Arbeitnehmer sind mit verschiedenen Fragen rund um das APG an uns herangetreten. Häufig geht es um Themen wie: APG-Bescheid, Fördervoraussetzungen, Grubenjahre, Nebenverdienst, Rückgewährung, die Höhe des APG und Zuschusszahlungen von Arbeitgebern. Hierzu gibt es diverse verwaltungsrechtliche Vorschriften, so dass dieses Rechtsgebiet einen starken verwaltungsrechtlichen Einschlag hat.