Wir beraten und vertreten zahlreiche Arbeitrnehmer des Steinkohlenbergbaues. Hierzu zählen sowohl gewerblich beschäftigte Arbeitnehmer als auch Führungskräfte und leitende Angestellte.
Es haben sich folgende Schwerpunktthemen entwickelt:
APG-Beratung (Rechte im Zusammenhang mit der Gewährung von Anpassungsgeld und Knappschaftsausgleichsleistungen)
Vertretung und Beratung von sogenannten Non-APGs, also nicht anpassungsgeldberechtigten Arbeitnehmern. Hier sind die Verfahren im Zusammenhang mit der Versetzung in das MEC und aktuell die Kündigungsschutzverfahren von besonderer Bedeutung. Zudem haben wir Verfahren für befristet Beschäftigte erfolgreich geführt.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich Bergbauarbeitsrecht.
Was ist mit Massenverfahren und Sammelklagen gemeint? Info hier: