Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung des Deutschen Steinkohlenbergbaus
Beendigung des Deutschen Steinkohlenbergbaues
Tarifvertrag zum sozialverträglichen Personalabbau bei der RAG Aktiengesellschaft nichtig.
Mit der politischen Entscheidung, die Steinkohle nicht mehr zu fördern, wurde die Stilllegung eines ganzen Industriezweigs, der wie kein anderer gerade das Ruhrgebiet prägte, beschlossen. Ältere Mitarbeiter können Anpassungsleistungen in Anspruch nehmen und Jüngeren soll durch Fortbildung und Vermittlung geholfen werden. Allerdings gibt es zum Schutz aller Arbeitnehmer einen gewissen Mindestschutz, den auch die RAG einzuhalten hat. Bei der Umsetzung der subventionierten Möglichkeiten wurden erhebliche Fehler gemacht, die dazu führten, dass das Bundesarbeitsgericht den Tarifvertrag zur sozialverträglichen Beendigung des Steinkohlenbergbaus für nichtig erklärte.
Mitarbeiter-Entwicklungs-Center M.E.C
Durch das Mitarbeiter-Entwicklungs-Center sollten jüngere Bergleute, gegen ihren Willen, in andere Praktika, Fortbildungen oder Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Bei Weigerungen drohte die fristlose Kündigung. Mitarbeiter wurden verpflichtet, an der Beendigung ihres eigenen Arbeitsverhältnisses, und zwar schon lange vor der Schließung der Zechen, mitzuwirken. Das Bundesarbeitsgericht spricht hierzu ein Machtwort. So gehe das nicht. Die Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Hamm gaben ausnahmslos den Bergleuten Recht. Das Bundesarbeitsgericht positionierte sich hierzu eindeutig und bestätigte die zweiten Instanzen. Das Mitarbeiter-Entwicklungs-Center sei eine mit rechtlichen Grundsätzen nicht in Einklang zu bringende Betriebseinheit. Die Versetzungen der RAG Aktiengesellschaft in das Mitarbeiter-Entwicklungs-Center seien ein unzulässiger Eingriff in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses. Es gebe keinen Kündigungsgrund und es hätte zwingend eine Sozialauswahl durchgeführt werden müssen.
Die Idee, Mitarbeiter, die es nicht in die Anpassung schaffen, zu helfen, ist sehr gut. Allerdings ist das nicht so möglich, wie sich das die RAG vorstellt. Von den etwa 1700 nicht anpassungsgeldberechtigten Arbeitnehmern wurden nach unseren Erkenntnissen nur sehr wenige Mitarbeiter in andere Arbeitsverhältnisse erfolgreich vermittelt. Die meisten Mitarbeiter sind mit mittelmäßig hohen Abfindungen ausgeschieden, einige arbeitslos. Die RAG Aktiengesellschaft spricht von einem großen Erfolg des M.E.C.s. Die Erwartungen seien übertroffen. Wenn hiermit die Beendigung der Arbeitsverhältnisses zum Vorteil der RAG Aktiengesellschaft gemeint sind, worauf das ganze M.E.C. angelegt war, wäre dies richtig. Wenn es allerdings um die Hilfe für Mitarbeiter bei der Suche nach neuen beruflichen Herausforderungen außerhalb der RAG Aktiengesellschaft, nach dem Jahr 2018, geht, so ist das M.E.C. kläglich gescheitert. Von einem Unternehmen, dass Subventionen in Milliarden Höhe vom Steuerzahler erhielt, hätte ein rechtmäßiges Konzept erwartet werden dürfen und zudem echte Hilfestellungen für die betroffenen Mitarbeiter, für die Zeit nach 2018. Es bleibt nur zu hoffen, dass man den Vorstand der RAG beim Wort nehmen kann und in Zukunft tatsächlich, ohne weiteren unzulässigen Druck, mit aller Kraft den verbleibenden Arbeitnehmern helfen wird, neue Arbeitsplätze zu besetzen. Dabei kommen dauerhaft bei der RAG verbleibende Arbeitsplätze (Ewigkeitsarbeiten / Wasserhaltung) oder gute Jobs bei Drittunternehmen in Betracht.
Da die Versetzung in das M.E.C nur einem Ziel diente, die schnellstmögliche Zwangsvermittlung in irgendwelche anderen Jobs, ist eine größere Gruppe Betroffener (aller Berufsgruppen) an die Kanzlei herangetreten, die auf das Arbeitsrecht und auch auf arbeitsrechtliche Großverfahren spezialisiert ist, um gegen die Versetzungen der RAG vorzugehen. Ich konnte für die von mir vertretenen Beschäftigten den renommierten Arbeitsrechtler Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), Direktor des Institutes für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn gewinnen, der in meinem Auftrag ein Rechtsgutachten zur Frage der Unwirksamkeit der Versetzungen in das M.E.C. gefertigt hat. Prof. Dr. Gregor Thüsing ist langjähriger Experte des Tarifrechtes und des Rechtes der Antidiskriminierung. In Gesetzgebungsverfahren war er als Sachverständiger tätig. Einige Formulierungen des Gesetzes wurden maßgeblich von ihm beeinflusst. Thüsing teilt die Meinung der Kanzlei. Nach Einschätzung von Thüsing sind die Versetzungen unwirksam. Dies wurde nun auch vom Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass die RAG auf diesen Befund hinwies. Daraufhin nahm die RAG alle Revisionen, die sie gegen die Urteile aller Landesarbeitsgerichte einlegte, zurück. Damit steht fest: Die Versetzungen in das M.E.C. sind unwirksam.
Konsequenzen der Urteile:
Der Tarifvertrag ist nichtig. Auswirkungen hat dies für die versetzten MEC-Mitarbeiter, denn sie dürfen jetzt bis mindestens 2018 bleiben. Für APG-Berechtigte hat das Verfahren, auch wenn die RAG offenbar andere Nachrichten verbreitet, keine Auswirkungen. Die APG ist im Steinkohlenfinanzierungsgesetz und der APG-Richtlinie gesetzlich geregelt. Ein Zusammenhang zum Tarifvertrag besteht überhaupt nicht.
Presse & Medien zur Sache RAG
Fernsehsender: RTL
WAZ vom 27.03.2015: Bergleute siegen im Streit um Personalabbau gegen die RAG
Bildzeitung: Sieg der Bergleute gegen die RAG
Bildzeitung: Erfolgreiche Anfechtung der
Betriebsratswahl des Bergwerkes Auguste Victoria
WAZ vom 03.03.2014: Bergleute siegen vor Landesarbeitsgericht Hamm
Waltroper Zeitung vom 01.03.2013
Dattelner Morgenpost vom 01.03.2013
Hertener Allgemeine vom 01.03.2013
Marler Zeitung
Recklinghäuser Zeitung
Stimbergzeitung
Bildzeitung
WAZ vom 27.10.2013: Bergleute siegn auch vor Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Ruhr Nachrichten vom 25.10.2013
Dortmunder Zeitung vom 25.10.2013
Marl Aktuell vom 17.11.2013
Volkszeitung Ibbenbüren vom 22.10.2013
Berufungen der RAG gegen Urteile des Arbeitsgerichtes Wesel zurückgewiesen!
Versetzung in das M.E.C. bleibt unwirksam.
Volkszeitung Ibbenbüren vom 17.10.2013
Berichterstattung vom 06.02.2013
WDR 5 Klagen gegen die RAG wegen Versetzungen in das M.E.C.
WAZ Kumpel klagen die die RAG vom 21.09.2012
WDR 2 für Rhein und Ruhr vom 06.09.2012 (Stichwörter Steinkohle Arbeitsgericht Herne)
WAZ 23.09.2012 Lokalteil Bottrop - Kumpel klagen gegen die RAG
selber Bericht in:
Hertener Allgemeine
Marler Zeitung
Recklinghäuser Zeitung
Stimberg Zeitung
Waltroper Zeitung